Eine Wallbox einfach kaufen und aufhängen: technisch ist das schnell erledigt, rechtlich ist es unvollständig. Jeder fest angeschlossene Ladepunkt muss dem Netzbetreiber gemeldet werden, und ab einer bestimmten Leistung braucht er sogar dessen Zustimmung, bevor er in Betrieb geht.
Die zwei Stufen der Anmeldung
- Bis 12 Kilowatt: meldepflichtig. Die übliche 11-kW-Wallbox fällt in diese Stufe. Sie wird dem Netzbetreiber gemeldet, eine Genehmigung ist nicht nötig. Für fast jeden Alltag reicht diese Leistung: auch ein grosser Akku ist über Nacht voll.
- Über 12 Kilowatt: genehmigungspflichtig. Eine 22-kW-Wallbox darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers in Betrieb gehen. Die Prüfung dauert je nach Netzbetreiber einige Wochen; das gehört in die Zeitplanung.
Was noch dazugehört
Mit der Meldung allein ist es nicht getan. Die Wallbox braucht einen eigenen Stromkreis mit passendem Fehlerstromschutz, und auch hier gilt seit 2024 die Steuerung nach Paragraf 14a EnWG: neue Ladepunkte müssen vom Netzbetreiber in Ausnahmefällen gedrosselt werden können. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Wer den Firmenwagen zuhause lädt und mit dem Arbeitgeber abrechnet, braucht zusätzlich eine Wallbox mit geeichtem Zähler.
Der realistische Zeitplan
Für eine 11-kW-Wallbox mit vorhandenen Leitungsreserven liegen zwischen Auftrag und erstem Ladevorgang meist zwei bis vier Wochen. Kommt eine 22-kW-Genehmigung oder ein Zählerschrankumbau dazu, planen Sie sechs bis acht Wochen ein. Einen ehrlichen Kostenrahmen für Ihre Situation zeigt der Kostenrechner.